Was kannst du machen, wenn du nicht krankenversichert bist?

Sozialamt, aber mit Vorsicht zu genießen!
Also erstmal wird, wenn du nicht krankenversichert bist und auch keine Kohle hast, in jedem Fall das Sozialamt die Kosten der Behandlung oder des Krankenhausaufenthaltes übernehmen. Es kann aber sein, daß sie sich später von dir - z.B. wenn du irgendwann wieder arbeitest und Geld verdienst - das Geld wieder zurückholen. Und das kann enorm viel sein, bei den Preisen im Gesundheitswesen! So kostet ein Tag in einer Universitätsklinik so um die 200 DM und das sind noch nicht die Kosten von Operationen und Sonderleistungen.

Wenn deine Unterhaltsverpflichteten, z.B. deine Eltern Geld haben, wird das Sozialamt von Ihnen das Geld zurückholen. Also Vorsicht!

Die Wahrheit!
Es gibt auch ein paar ganz nette Ärztinnen und Ärzte, die dich, wenn du ihnen erzählst, daß du nicht krankenversichert bist, aber auch kein Geld hast. kostenlos behandeln und dir Ärztemuster mitgeben.

Arbeitslos melden!
Wenn du merkst, daß du krank wirst, evtl. sogar ins Krankenhaus mußt, die Angelegenheit sich aber nicht von heute auf morgen eingestellt hat und auch noch ein paar Tage Aufschub vertragen kann, dann kannst du dich einfach arbeitslos, d.h. beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende/r melden.

Hast du Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und stellst diesen Antrag auch gleich mit, bist ab Genehmigung rückwirkend krankenversichert. Zum Anspruch auf Arbeitslosenhilfe frage die Sachbearbeiterin. Hast du keinen Anspruch drauf, kannst du zu einer Krankenkasse deiner Wahl gehen und dich dort selbst versichern. Am besten gehst du zu einer Krankenkasse, bei der du früher einmal versichert warst. Aber auch andere Krankenkassen können, müssen dich aber nicht bei sich aufnehmen.

Der Trick mit dem gefälschten Krankenschein!
Es gibt ja Leute - und das ist verboten, weil Betrug! - die nehmen einfach einen Krankenschein von jemanden, der oder die versichert, aber gar nicht krank ist.

Zum Beispiel:
Klaus ist krankenversichert, Michael ungefähr gleich alt, nicht versichert. Michael holt sich nun von Klaus einen Krankenschein, lernt Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort, und wenn Klaus über seine Eltern krankenversichert ist auch deren Namen und Geburtsdaten auswendig, und geht dann zum Arzt (ein Zettel mit den Daten der Sprechstundengehilfin zu übergeben tuts meistens auch). Da läuft es dann ganz normal ab und die Chancen, daß dieser Betrug entdeckt wird, sind gering, wenn nicht Michael gerade seine Brieftasche mit Ausweisen in der Praxis liegen läßt.

Wird nun im gleichen Quartal (= Vierteljahr = Gültigkeit des Krankenscheines, Beginn 1. Januar) auch Klaus krank, wird es etwas kompliziert. Michael, der ja auf Klaus Namen zum Arzt geht, muß sich eine Überweisung zu einem anderen Arzt holen. Wenn Michael beim praktischen Arzt war, eine Überweisung zu einem Facharzt, wenn er bei einem Facharzt war, eine Überweisung zum praktischen Arzt oder einem Facharzt anderer Fachrichtung (z.B. vom Hals-Nasen-Ohren Arzt zur Hausärztin). Um die Überweisung zu bekommen, muß Michael praktisch die Krankheit beschreiben, die Klaus hat und es darf nicht die gleiche sein, wegen der sich Michael behandeln läßt.

Konkret:
Michael hatte Schmerzen im Knie und ist auf Klaus Krankenschein zum Orthopäden gegangen. Klaus hat nun eine Bronchitis mit Husten. Michael geht nun zum Orthopäden und sagt er sei auch etwas erkältet und möchte eine Überweisung und beide können weiter zu ,ihrem Arzt gehen.

Dumm wird es erst, wenn auch Klaus zum Orthopäden muß. Dann kann Klaus nur noch einen neuen Krankenschein aus seinem Scheckheft nehmen und damit zu einem anderen Orthopäden gehen. Michael darf aber danach mit der gleichen Krankheit nicht mehr auf Klaus Namen zum Arzt gehen, weil das für die Krankenkasse so aussieht als ob Klaus gleichzeitig bei zwei Orthopäden in Behandlung ist.

Falls eine Rückfrage kommt, warum Klaus in einem Quartal zu zwei Orthopäden gegangen ist, kann er immer noch sagen, er war mit dem ersten nicht zufrieden und hat deshalb den Arzt gewechselt. Das Recht hat jeder!

Ganz gefälschte Personalangaben!
Michael kann sich auch von Klaus einen Blankovordruck aus dem Krankenscheinheft geben lassen und mit ganz falschen Angaben ausfüllen. Das merkt der Arzt/die Ärztin erst, wenn nach dem Ende des Quartals von der Krankenkasse die Auskunft kommt, daß es die Person auf dem Krankenschein in ihrer Kasse nicht gibt und sie deshalb dem Arzt für seine Leistung nichts bezahlen. Außerdem wollen sie oft noch, daß der Arzt die Medikamente, die Michael in der Apotheke geholt hat, selbst bezahlt. Darüber ärgern sich die Ärzte natürlich und deshalb ist es manchen lieber, wenn sie gleich wissen, daß sie nichts für die Behandlung bekommen, als nachher noch eine Rechnung und Geschreibe mit der Krankenkasse zu haben.

Vorsicht! Das geht alles nicht im Krankenhaus!
In den meisten Krankenhäusern mußt du bei der Aufnahme deinen Personalausweis vorzeigen, oder wenn du ihn nicht mit hast, sollen deine Angehörigen ihn mitbringen. Und dann wird's peinlich!

Die billige Studentenversicherung:
Studenten sind zur Zeit mit einer Prämie von ca. DM 50.-im Monat in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Das ist sehr billig. Auch als Nichtstudent kannst du in den Genuß dieser Versicherung kommen, wenn du angibst auf einen Studienplatz z.B. in Medizin zu warten. Darüber mußt du mit der Krankenkasse verhandeln und es geht wohl auch höchstens für zwei Jahre.

Richtig glaubwürdig ist das aber nur, wenn du dich auch um einen Studienplatz bewirbst. Du erhälst dann die Bescheinigung, daß du am Zulassungsverfahren teilnimmst, später, daß du abgelehnt worden bist. Damit kannst du zur Krankenkasse gehen. Es soll auch Leute geben, die nur wegen der Versicherung »studieren«.

Jemand anderes läßt sich für dich krankschreiben!

Gleich ein Beispiel:

Inge arbeitet, ist also selbst krankenversichert. Sie möchte gern krankgeschrieben werden. Anna ist Inges Freundin. Anna ist krank und hat Bronchitis. Inge bittet nun Anna für sie, - auf ihren (Inges) Namen und mit Inges Krankenschein zur Ärztin zu gehen.

Anna lernt Inges Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Wohnort, Arbeitgeber und Krankenkasse auswendig und geht zur Ärztin. Sie wird dort sofort krankgeschrieben.

Inge schickt wie üblich die Krankschreibung an ihre Firma und die Krankenkasse und hat frei! Anna kann natürlich auch in der zweiten und in der dritten Woche zu »Inges Ärztin« gehen und sich weiter - als Inge - krankschreiben lassen.

Steht der Termin für den Vertrauensarzt fest, sollte sich Anna als Inge wieder gesundschreiben lassen.

Den gleichen Gefallen kann Anna bei verschiedenen Ärztinnen auch Hertha, Jutta, Beate und Ruth tun. Wenn Anna selbst arbeitet hat sie sich selbst sowieso schon krankschreiben lassen. Anna muß nur aufpassen, daß sie nicht zwei- oder mehrmals schädliche Untersuchungen (Diagnostik), z.B. Röntgen, oder Behandlung (Therapie), z.B. Spritzen mitmacht. Das hängt natürlich auch von der Krankheit ab. Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen könnte Anna, wenn sie gar nicht arbeitet. Dann geht sie, wenn sie sowieso zur Ärztin muß, gleich auf Inges Namen und Krankenschein hin. hihi!!

Sollte Inge im gleichen Quartal krank werden, dann muß sie bei »Der Trick mit dem gefälschten Krankenschein« nachlesen.

(Das ist selbstverständlich Betrug, wir kennen aber noch keine, die dabei erwischt wurde!)

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